264.000 Euro. So viel verliert eine Kanzlei mit 10 Mitarbeitenden rechnerisch an Jahresumsatz, wenn jeder durch KI-gestützte Belegverarbeitung eine Stunde pro Tag einspart, bei einem Stundensatz von 120 Euro. Das ist keine hypothetische Zahl. Das ist Grundschulmathematik: 10 Personen mal 1 Stunde mal 120 Euro mal 220 Arbeitstage.

Und trotzdem setzen immer mehr Kanzleien auf Automatisierung. Der Widerspruch lässt sich auflösen, aber nur, wenn man das Abrechnungsmodell mitdenkt. Wer das nicht tut, automatisiert sich im schlimmsten Fall in den Umsatzrückgang.

Warum Zeitabrechnung und KI nicht zusammenpassen

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) kennt drei Gebührenarten: Wertgebühren nach den Tabellen A bis E, die sich am Gegenstandswert orientieren. Zeitgebühren nach § 13, die pro angefangene Viertelstunde abgerechnet werden (seit Juli 2025 umgestellt vom Halbstundentakt). Und Pauschalvereinbarungen nach den neuen §§ 4a und 4b.

Das Problem sitzt in der Zeitgebühr. Wo Tätigkeiten keine Tabellenwerte haben (betriebswirtschaftliche Beratung, Sonderfragen, Verfahrensbeistand), rechnen Kanzleien nach Zeit ab. Aber auch dort, wo die StBVV Wertgebühren vorsieht, kalkulieren viele intern über den Zeitaufwand. Die gedankliche Gleichung ist: mehr Stunden gleich mehr Honorar.

62 %
der befragten Kanzleien stimmen zu, dass sich das Honorarmodell weg von der Zeitabrechnung hin zu wertbasierten Modellen entwickeln wird. Trotzdem bildet die Mehrheit noch nach Zeitaufwand ab.

KI-gestützte Kontierung, automatische Belegverarbeitung, intelligente Mandantenpost: All das reduziert den Zeitaufwand für Standardleistungen erheblich. Finmatics meldet 50 bis 70 Prozent Zeitersparnis bei der Belegverarbeitung. DATEV hat im ersten Halbjahr 2025 über 22,5 Millionen E-Rechnungen verarbeitet, mit Trefferquoten bei der automatischen Sachkontierung, die deutlich über denen der manuellen OCR-Erkennung liegen.

Für eine Kanzlei, die nach Zeitgebühr abrechnet, ist jede dieser Verbesserungen ein Umsatzproblem. Wer schneller arbeitet, stellt weniger in Rechnung. Das ist kein Softwarefehler. Das ist ein Anreizfehler im Abrechnungsmodell.

Das Honorarproblem ist kein KI-Problem

Wer das erste Mal von dieser Rechnung hört, denkt: „Dann lohnt sich KI eben nicht." Aber so einfach ist es nicht. Das Honorarproblem bestand schon vor der KI. Jede frühere Automatisierungswelle (DATEV-Buchungsassistent, Belegerkennung, ELSTER-Schnittstellen) hat Bearbeitungszeiten gesenkt, ohne dass die meisten Kanzleien ihr Abrechnungsmodell angepasst hätten. KI beschleunigt diesen Druck nur.

Und es gibt eine Gegenseite, die in der Diskussion oft untergeht.

72 %
der Kanzleien melden Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden
ifo Konjunkturumfrage 2025
10.000+
offene Stellen in der deutschen Steuerberatung
awicontax Zukunftskompass 2026
40 %
Besetzungsquote bei Einzelkanzleien (nur 4 von 10 Stellen werden besetzt)
awicontax Zukunftskompass 2026

Die Steuerberatung ist laut ifo-Daten 2,6-mal stärker vom Fachkräftemangel betroffen als der Durchschnitt der deutschen Wirtschaft. Über die Hälfte aller Steuerberater ist über 50. Die Ausbildungszahlen für Steuerfachangestellte sinken seit 2020 kontinuierlich. Und eine Neueinstellung kostet zwischen 52.000 und 65.000 Euro im Jahr, den monatelangen Suchaufwand nicht eingerechnet.

Für eine Kanzlei, die seit drei Jahren keine Steuerfachangestellte findet, stellt sich das Honorarproblem komplett anders. Hier geht es nicht um verlorenen Umsatz. Hier geht es um frei werdende Kapazität für Mandate, die sie bisher ablehnen musste.

Drei Wege aus dem Honorarproblem

Erstens: Kapazität nutzen statt Effizienz verkaufen. Wer durch Automatisierung 15 Stunden pro Woche freisetzt und diese für neue Mandate nutzt, verliert keinen Umsatz. Er verschiebt ihn. In einer Branche mit über 10.000 offenen Stellen und sinkenden Ausbildungszahlen ist die frei gewordene Stunde oft mehr wert als die automatisierte. Voraussetzung: Die Kanzlei ist kapazitätsbegrenzt, nicht nachfragebegrenzt. Bei den meisten ist das der Fall.

Zweitens: Standardleistungen auf Festpreis umstellen. Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Lohnabrechnung: Das sind planbare Leistungen mit vorhersehbarem Aufwand. Bei einem Pauschalhonorar bleibt das Honorar gleich, wenn die Bearbeitungszeit sinkt. Die Marge steigt. Die StBVV erlaubt das seit Juli 2025 ausdrücklich einfacher: Die 5. Änderungsverordnung hat den alten § 14 aufgehoben und durch die neuen §§ 4a und 4b ersetzt. Die früheren Einschränkungen (Mindestlaufzeit ein Jahr, Tätigkeitsausschlüsse) sind weggefallen.

Das heißt nicht, alles auf einmal umzustellen. Viele Kanzleien fangen mit der Finanzbuchhaltung an, pauschalieren dort, und behalten die Zeitabrechnung für Beratung und Sonderfragen bei. Schrittweise, nicht radikal.

Drittens: den Beratungsanteil gezielt ausbauen. Gestaltungsberatung, Unternehmensnachfolge, betriebswirtschaftliche Beratung: Diese Leistungen sind schwerer zu automatisieren, höher vergütet und an der Kompetenz des Beraters gebunden, nicht an der Bearbeitungszeit. 88 Prozent der Kanzleien bieten betriebswirtschaftliche Beratung an, aber nur die Hälfte der Mandanten nutzt sie (steuerberaterseite.de). Da steckt Umsatz, der nicht an neue Mitarbeitende gebunden ist, sondern an ein Gespräch.

Was eine ehrliche Bestandsaufnahme bringt

Ob sich KI für Ihre Kanzlei rechnet, hängt nicht von der Technologie ab. Es hängt von drei Fragen ab: Wie hoch ist Ihr Anteil an zeitbasierten Standardleistungen? Haben Sie ungenutzte Nachfrage (abgelehnte Mandatsanfragen, Wartelisten, Kapazitätsengpässe)? Und wie schnell können Sie Ihr Abrechnungsmodell umstellen?

Eine Kanzlei mit 80 Prozent Deklarationsarbeit und reiner Zeitabrechnung muss vor der KI-Einführung über Preise reden. Eine Kanzlei, die seit Jahren Mandanten ablehnt, kann sofort automatisieren und sofort profitieren. Die meisten liegen irgendwo dazwischen.

§§ 4a/4b
Die neue StBVV (seit 1. Juli 2025) erleichtert Pauschalvereinbarungen erheblich: keine Mindestlaufzeit mehr, keine Tätigkeitsausschlüsse. Der rechtliche Rahmen für den Festpreis-Umstieg ist da.

Wer nicht sicher ist, wo die eigene Kanzlei steht: Genau dafür gibt es die unabhängige KI-Potenzialanalyse für Steuerberater. Kein Tool-Verkauf, kein Softwarevertrag. Stattdessen eine ehrliche Bestandsaufnahme, welche Prozesse sich automatisieren lassen, wo Kapazität frei wird und ob sich das bei Ihrem Honorarmodell tatsächlich rechnet. Mehr Einordnung zu verwandten Themen finden Sie in den weiteren Ratgeber-Artikeln, etwa zur E-Rechnung in der Steuerkanzlei.