Elf Branchenzuschlagstarifverträge, sechs Zuschlagsstufen pro Vertrag, Prozentsätze, die je nach Entgeltgruppe und Branche zwischen 5 und 67 Prozent liegen. Dazu eine Unterbrechungsregel, bei der drei Monate und ein Tag den Unterschied zwischen „Stufe behalten" und „bei null anfangen" machen. Branchenzuschläge sind der Bereich der Lohnabrechnung, in dem Personaldienstleister am häufigsten Fehler machen. Und die Konsequenzen sind nicht abstrakt: Nachzahlungen, Ärger mit dem Zoll, im Extremfall die AÜG-Erlaubnis.

In der ehrlichen Bestandsaufnahme zur Stundenzettelerfassung tauchen die Branchenzuschläge als einer der Haupttreiber für Abrechnungsfehler auf. Dieser Artikel geht tiefer: Wie funktioniert das Stufenmodell konkret, wo rechnen ERP-Systeme falsch, und was gehört auf jede monatliche Prüfliste?

Was Branchenzuschläge sind und woher sie kommen

Die Rechtsgrundlage ist § 8 AÜG. Ohne Tarifvertrag gilt: Nach neun Monaten Einsatzdauer beim selben Kunden hat der Zeitarbeitnehmer Anspruch auf Equal Pay, also dasselbe Entgelt wie ein vergleichbarer Stammmitarbeiter. Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) verlängern diese Frist auf bis zu 15 Monate, dafür steigt der Lohn stufenweise an. Der Zeitarbeitnehmer bekommt ab dem ersten Einsatztag einen Zuschlag auf sein tarifliches Stundenentgelt, und dieser Zuschlag erhöht sich mit der Einsatzdauer.

Verhandelt werden die TV BZ zwischen dem GVP (seit Ende 2023 die Fusion aus BAP und iGZ) auf Arbeitgeberseite und den Branchengewerkschaften: IG Metall für Metall/Elektro, IG BCE für Chemie, Kunststoff und Kautschuk, EVG für den Schienenverkehr. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher DGB/GVP-Entgelttarifvertrag. Insgesamt gibt es elf Branchenzuschlagstarifverträge.

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Branchenzuschlagstarifverträge mit je sechs Zuschlagsstufen
15 bis 67 %
Bandbreite der Zuschläge je nach Branche, Stufe und Entgeltgruppe
22 %
aller deutschen Lohnabrechnungen sind fehlerhaft
Haufe/HDI Studie

Die sechs Stufen am Beispiel Metall/Elektro und Chemie

Die wichtigsten Branchen für Zeitarbeit sind Metall/Elektro und Chemie. Hier die aktuellen Zuschlagssätze für die niedrigste Entgeltgruppe (EG 1), Stand 2026:

Stufe Einsatzdauer Metall/Elektro Chemie
1 Ab dem 1. Einsatztag 15 % 15 %
2 Nach dem 3. Monat 20 % 20 %
3 Nach dem 5. Monat 30 % 27 %
4 Nach dem 7. Monat 45 % 37 %
5 Nach dem 9. Monat 50 % 50 %
6 Nach dem 15. Monat 65 % 67 %

Zwei Dinge fallen auf. Erstens: Seit September 2023 greift Stufe 1 schon ab dem allerersten Einsatztag, nicht erst nach sechs Wochen wie früher. Wer noch mit der alten Staffel rechnet, zahlt zu wenig. Zweitens: Die Prozentsätze beziehen sich auf die niedrigste Entgeltgruppe. Höhere Entgeltgruppen haben systematisch niedrigere Zuschlagssätze. In der Chemie liegt Stufe 6 bei EG 1-2b bei 67 Prozent, bei EG 6-9 nur noch bei 24 Prozent. Das Abrechnungssystem muss also nicht nur die richtige Stufe kennen, sondern auch die richtige Entgeltgruppe.

Bei anderen Branchen liegen die Zuschläge deutlich niedriger: Kunststoff verarbeitende Industrie bei 38 Prozent (Stufe 6, EG 1), Textil bei 27 Prozent, Schienenverkehr bei 25 Prozent, Kautschuk bei 22 Prozent.

Die Unterbrechungsregel: Drei Monate und ein Tag

3 + 1
Die Dreimonatsregel entscheidet: Bis zu drei Monate Unterbrechung beim selben Entleiher? Die bisherige Einsatzdauer wird angerechnet. Ab drei Monate und einem Tag? Kompletter Neustart bei Stufe 1.

Die Einsatzdauer läuft in Kalenderzeit ab dem ersten Überlassungstag beim selben Entleiher. Urlaub, Krankheit und Feiertage unterbrechen sie nicht, weil der Arbeitnehmer formal dem Entleiher zugewiesen bleibt. Eine echte Unterbrechung entsteht erst, wenn der Einsatz beim Kunden tatsächlich endet.

Bis zu drei Monate Pause: Die bisherige Einsatzdauer wird vollständig angerechnet. Wer vor der Pause Stufe 4 erreicht hatte, setzt dort fort. Die Unterbrechungszeit selbst zählt nicht zur Einsatzdauer, aber die davor gesammelten Monate bleiben erhalten.

Ab drei Monate und einem Tag: Kompletter Reset. Die Einsatzdauer beginnt bei null, der Zuschlag startet wieder bei Stufe 1. Der Grund der Unterbrechung spielt keine Rolle.

Und ein Detail, das regelmäßig übersehen wird: Die Einsatzdauer ist an den konkreten Entleiher gebunden, nicht an die Branche. Ein Wechsel von Metallbetrieb A zu Metallbetrieb B bedeutet Neustart bei Stufe 1, obwohl derselbe TV BZ gilt. Umgekehrt: Wurde der Arbeitnehmer zuvor von einem anderen Personaldienstleister an denselben Kunden überlassen, sind diese Vorüberlassungszeiten gemäß § 8 Abs. 4 AÜG vollständig anzurechnen. Das eigene ERP-System hat diese Daten natürlich nicht.

Wo ERP-Systeme falsch rechnen

Die Tarifregeln sind komplex, aber sie sind deterministisch. Ein korrekt konfiguriertes System rechnet sie fehlerfrei ab. In der Praxis sehen die vier häufigsten Fehler so aus:

Fehler 1: Stufensprung verpasst. Ein Mitarbeiter vollendet seinen dritten Einsatzmonat am 17. des Monats. Das System stuft erst zum Monatsersten des Folgemonats hoch. Für 13 bis 14 Tage wird Stufe 1 statt Stufe 2 bezahlt. Passiert bei jedem Stufenwechsel, der nicht auf einen Monatsersten fällt, und summiert sich über hunderte Mitarbeiter.

Fehler 2: Dreimonatsregel falsch angewendet. Systeme zählen 90 Kalendertage statt der exakten Monatsfrist. Oder sie erkennen nicht, dass ein Rückkehrer seine Stufe behalten müsste. Besonders bei Rückkehrern nach einer Pause knapp unter drei Monaten wird oft fälschlich bei Stufe 1 neu gestartet.

Fehler 3: Branchenzuordnung stimmt nicht. Der Einsatzbetrieb wird dem falschen TV BZ zugeordnet. Ein Zulieferbetrieb in der Automobilproduktion fällt unter den TV BZ ME (BAG 5 AZR 252/16), nicht unter „Logistik ohne Branchenzuschlag". Bei Mischbetrieben kommt es auf den Betriebsteil an, in dem der Mitarbeiter konkret eingesetzt ist.

Fehler 4: Vorüberlassungszeiten ignoriert. Ein neuer Mitarbeiter kommt von einem anderen Personaldienstleister, der ihn bereits acht Monate an denselben Kunden überlassen hat. Das ERP startet bei Stufe 1, der Mitarbeiter hat aber Anspruch auf Stufe 5. Dieser Fehler fällt oft erst bei einer Prüfung durch den Zoll oder die FKS auf, und dann wird es teuer.

Monatliche Prüfliste für die Lohnabrechnung

Branchenzuschläge lassen sich nicht einmal konfigurieren und dann vergessen. Es gibt jeden Monat Stufenwechsel, neue Einsätze und Rückkehrer. Diese acht Punkte gehören auf jede monatliche Prüfliste:

  1. Stufenwechsel prüfen. Welche Mitarbeiter erreichen in diesem Monat eine neue Zuschlagsstufe? Ab welchem Kalendertag greift die neue Stufe?
  2. Neue Einsätze: richtige Branchenzuordnung. Welchem TV BZ unterliegt der Einsatzbetrieb? Stimmt die Zuordnung im System? Bei Mischbetrieben: In welchem Betriebsteil wird der Mitarbeiter eingesetzt?
  3. Rückkehrer identifizieren. Kommt ein Mitarbeiter zu einem früheren Kunden zurück? Wie lang war die Unterbrechung? Wenn unter drei Monaten: bisherige Einsatzdauer anrechnen.
  4. Vorüberlassungszeiten abfragen. Bei Neueinstellungen oder neuen Einsätzen aktiv nachfragen: War der Mitarbeiter zuvor bei einem anderen Personaldienstleister an diesen Kunden überlassen?
  5. Entgeltgruppe bestätigen. Die Zuschlagsprozentsätze hängen von der Entgeltgruppe ab. Stimmt die Eingruppierung noch, besonders nach Tätigkeitswechseln?
  6. Equal-Pay-Frist im Blick. Nähert sich ein Mitarbeiter der 15-Monats-Grenze beim selben Kunden? Ab dann greift Equal Pay, unabhängig vom TV BZ.
  7. Deckelungsregel prüfen. Der Zuschlagslohn darf das Vergleichsentgelt eines Stammmitarbeiters nicht übersteigen. Bei hohen Zuschlagsstufen (5 und 6) kann das relevant werden.
  8. Dokumentation sichern. Einsatzverträge, Unterbrechungszeiträume und Branchenzuordnungen müssen für eine Prüfung durch die FKS lückenlos nachweisbar sein.

Was sich automatisieren lässt und was nicht

Die gute Nachricht: Branchenzuschläge sind regelbasiert. Wenn die Stammdaten stimmen (Einsatzbeginn, Einsatzende, Entleiher, Branchenzuordnung, Entgeltgruppe), kann jedes ordentlich konfigurierte Abrechnungssystem die richtige Stufe automatisch berechnen. Systeme wie zvoove, L1 oder Landwehr haben die TV-BZ-Tabellen hinterlegt und setzen Stufensprünge tagesgenau um.

Was sich nicht automatisieren lässt, ist die Datenbeschaffung. Vorüberlassungszeiten bei anderen Verleihern stehen in keinem System. Die richtige Branchenzuordnung bei Mischbetrieben erfordert Kenntnis des konkreten Einsatzortes. Und ob ein Mitarbeiter nach einer Pause zum selben Kunden zurückkehrt, muss jemand im Blick haben, der die Disposition kennt.

Genau hier liegt der Unterschied zwischen „ein System haben" und „korrekt abrechnen". Das System rechnet zuverlässig, wenn man es mit den richtigen Daten füttert. Die Qualität der Eingabe bleibt Chefsache. Wer wissen will, wo im eigenen Betrieb die größten Abrechnungsrisiken liegen, findet in der unabhängigen KI-Potenzialanalyse für Personaldienstleister eine ehrliche Bestandsaufnahme. Und wer sich erst orientieren will, findet in den weiteren Ratgeber-Artikeln Einordnung zu anderen Zeitfressern in der Branche.