326 Insolvenzen in zwölf Monaten (Creditreform, Stand Mai 2025). Die höchste Insolvenzquote aller Wirtschaftszweige in Deutschland. Und gleichzeitig rüsten Zoll und Rentenversicherung ihre Prüfverfahren mit KI auf.

Für einen Personaldienstleister mit 10 bis 30 Mitarbeitern ist AÜG-Compliance kein abstraktes Rechtsthema. Es ist ein konkretes Geschäftsrisiko, das an vier Stellen gleichzeitig zuschlägt: Equal Pay, Höchstüberlassungsdauer, Branchenzuschläge und Behördenprüfungen. Die Frage ist nicht, ob man sich damit beschäftigt. Sondern ob man's noch manuell schafft oder ob Automatisierung inzwischen die klügere Wahl ist.

Drei Fristen, die parallel laufen

9 Monate
Equal-Pay-Frist nach § 8 AÜG, ohne Branchenzuschlagstarifvertrag
18 Monate
Höchstüberlassungsdauer nach § 1 Abs. 1b AÜG
3 + 1 Monate
Unterbrechung nötig, damit die Frist auf null zurückgesetzt wird

Die Grundregel klingt einfach: Nach 9 Monaten beim selben Entleiher hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf Equal Pay (§ 8 Abs. 1 AÜG). Nach 18 Monaten muss der Einsatz enden (§ 1 Abs. 1b AÜG). Gilt ein Branchenzuschlagstarifvertrag (etwa Metall/Elektro oder Chemie), verlängert sich die Equal-Pay-Frist auf bis zu 15 Monate, dafür steigen die Zuschläge stufenweise von 15 auf 65 Prozent.

Die Komplikation steckt in den Unterbrechungsregeln. Nur wer mehr als drei Monate pausiert, setzt die Uhr auf null. Drei Monate oder weniger? Alle Voreinsatzzeiten werden angerechnet, auch von einem anderen Verleiher. Die Drehtürklausel (§ 8 Abs. 3 AÜG) geht noch weiter: War der Leiharbeitnehmer in den letzten sechs Monaten direkt beim Entleiher angestellt, greift Equal Pay vom ersten Tag.

Und all das ist personenbezogen, nicht arbeitsplatzbezogen. Es zählt die Gesamtzeit eines bestimmten Leiharbeitnehmers bei einem bestimmten Entleiher, egal in welcher Abteilung er eingesetzt wird.

Warum Excel nicht reicht

Ein Disponent, der 40 Leiharbeitnehmer bei 12 verschiedenen Entleihern betreut, muss für jede Kombination drei Fristen im Blick haben. Dazu kommt: Die Vergleichsentgelt-Berechnung für Equal Pay umfasst sämtliche Vergütungsbestandteile des Entleihers. Grundgehalt, Schichtzulagen, Überstundenzuschläge, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge. Ein Gesamtvergleich, kein einzelner Stundensatz.

Das Kernproblem dabei ist analog: Der Verleiher braucht diese Daten vom Entleiher. Und der liefert sie oft spät, unvollständig oder gar nicht. Kein Tool der Welt kann erzwingen, was der Entleiher nicht herausgibt. Aber ein Tool kann sicherstellen, dass man den Überblick über die Fristen behält, solange die Daten fehlen.

500.000 €
maximales Bußgeld pro Equal-Pay-Verstoß nach § 16 Abs. 1 Nr. 7a AÜG. Dazu droht der Entzug der AÜ-Erlaubnis (§ 5 AÜG). Der Geschäftsführer haftet persönlich.

Wer die Höchstüberlassungsdauer überschreitet, riskiert die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses (§ 9/10 AÜG): Der Leiharbeitnehmer wird kraft Gesetzes zum Mitarbeiter des Entleihers. Das Bußgeld liegt hier bei bis zu 30.000 Euro pro Einzelfall. Und Leiharbeitnehmer können Nachzahlungen für bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen (§ 195 BGB). Bei einem systematischen Fehler über mehrere Beschäftigte hinweg kann das existenzbedrohend werden.

Was Software heute leisten kann

Der Markt für AÜG-Compliance-Software ist überschaubarer als gedacht. Drei Stufen:

Komplettlösungen mit integrierter Fristenüberwachung: zvoove One (ehemals Landwehr L1, Marktführer) und compleet bieten automatische Fristenkontrolle für Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer, rechnen Branchenzuschlagsstufen und liefern Warnungen, wenn Einsätze kritische Schwellen erreichen. Tarifvertragsänderungen (wie der neue einheitliche DGB/GVP-Entgelttarifvertrag seit Januar 2026) werden im System aktualisiert. Kosten: 300 bis 800 Euro pro Monat plus Einrichtung.

Spezialisierte Add-ons: Bluebatch überwacht Fristen in Echtzeit mit gestaffelten Warnungen (ab Monat 14) und prüft die 3-Monats-Unterbrechungsregel automatisch. Es dockt per API an zvoove an und verbindet sich mit dem IZS (Institut für Zertifizierung und Standards) zur automatisierten Prüfung von AÜ-Erlaubnis und Sozialversicherungsbeiträgen. AVEO Solutions bietet ein reines Fristentool. Zeitarbeit-AI zeigt ein Dashboard mit Countdown-Warnungen bei 3, 2 und 1 Monat vor Ablauf.

Entleiher-seitige Kontrolle: PersonalMonitor von su-software ist für Entleiher gebaut, die ihre eigene Compliance überwachen wollen. Nach einer Einrichtungsgebühr von 250 Euro kostenlos nutzbar.

Was all diese Tools nicht können: Das tatsächliche Vergleichsentgelt beim Entleiher ermitteln. Die Auskunft einfordern. Und Grenzfälle bei der Drehtürklausel beurteilen, wenn die Einsatzhistorie über mehrere Verleiher verteilt ist. Da bleibt die Beurteilung beim Menschen.

Der Zoll prüft jetzt mit KI

Seit Januar 2026 ist das SchwarzArbMoDiG in Kraft. Es gibt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ausdrücklich das Recht, KI und automatisierte Datenanalyse einzusetzen. Eine zentrale Risikomanagement-Einheit wertet Daten behördenübergreifend aus: Sozialversicherungsmeldungen, Steuerdaten, Zollverwaltung. Die FKS darf ohne richterlichen Beschluss auf digitale Lohnbuchhaltung, Cloud-Speicher und Zeiterfassungssysteme zugreifen.

25.800
Betriebe hat die FKS 2025 bundesweit geprüft
Zoll FKS-Jahresbilanz 2025
98.200
Strafverfahren eingeleitet, dazu 52.100 OWi-Verfahren
Zoll FKS-Jahresbilanz 2025
675 Mio €
Schadensvolumen, das die FKS 2025 aufgedeckt hat
Zoll FKS-Jahresbilanz 2025

Parallel dazu rollt die Deutsche Rentenversicherung KIRA aus: ein KI-System, das jedem der jährlich rund 400.000 Arbeitgeberprüfungen einen Risikoscore von 1 bis 10 zuweist. Tests laufen seit Januar 2025, der Vollbetrieb ist für 2026 geplant. KIRA wurde gebaut, weil die 1.700 Prüfer der DRV bisher weniger als einen Arbeitstag pro Prüfung hatten. Das reichte nicht, um verdeckte Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbständigkeit systematisch aufzudecken.

Für kleine Personaldienstleister bedeutet das: Die Zeiten, in denen man eine Betriebsprüfung statistisch alle paar Jahre erwarten konnte, gehen zu Ende. Risikobasierte Auswahl heißt, dass auffällige Muster (ungewöhnliche Sozialversicherungsmeldungen, verspätete Sofortmeldungen, Branchenabweichungen) gezielt herausgefiltert werden. Wer seine AÜG-Fristen im Griff hat, fällt nicht auf. Wer sie in Excel pflegt und hofft, dass nichts durchrutscht, lebt riskanter als vor drei Jahren.

Wo Automatisierung wirklich hilft, wo nicht

Die ehrliche Bilanz sieht so aus:

Sicher automatisierbar: Fristenüberwachung (9/15/18 Monate), die 3-Monats-Unterbrechungsregel, Branchenzuschlagsstufen-Berechnung (von 15 bis 65 Prozent je nach Tarifvertrag und Einsatzdauer), Warnungen vor Fristablauf, prüfungssichere Dokumentation. Das ist die Basisarbeit, die Excel fehleranfällig macht und die Software zuverlässig erledigt.

Teilweise automatisierbar: Tarifvertragsänderungen nachziehen (der neue DGB/GVP-Entgelttarifvertrag gilt seit Januar 2026, mit weiteren Stufen im September 2026 und April 2027). Gute Software aktualisiert das automatisch. Prüfungsvorbereitende Dokumentation (Bluebatch macht vierteljährliche Stichprobenaudits mit 10 zufällig gezogenen Beschäftigten). Und die Identifikation betroffener Beschäftigter bei Tarifänderungen, wo KI laut Branchendaten bis zu 90 Prozent Zeitersparnis gegenüber manuellem Abgleich bringen kann.

Nicht automatisierbar: Das Vergleichsentgelt beim Entleiher beschaffen (das ist ein Verhandlungs-, kein Technikproblem). Die Frage beantworten, welcher Tarifvertrag in einem konkreten Grenzfall greift. Und die Beurteilung, ob ein als Werkvertrag deklarierter Einsatz tatsächlich eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ist. Das bleibt Arbeit für Menschen, die das AÜG verstehen.

46 Prozent der deutschen Personaldienstleister setzen KI bereits im Recruiting ein (GVP-Erhebung). In der AÜG-Compliance ist die Adoption deutlich niedriger, was nicht am fehlenden Angebot liegt, sondern daran, dass viele Firmen nicht wissen, wo ihre größten Risiken liegen. Das herauszufinden ist der Sinn einer unabhängigen Analyse. Weitere Einordnungen zu KI in der Zeitarbeit finden Sie in den übrigen Ratgeber-Artikeln.